Gasmesstechnik
Damit eine sichere Funktion von tragbaren Gasmessgeräten gewährleistet ist, sind eine Reihe von Richtlinien und gesetzlicher Verordnungen beim Einsatz und Betrieb der Geräte einzuhalten. Die regelmäßige Kontrolle und Wartung durch unsere die Servicewerkstätten gewährleistet die Einhaltung dieser Vorschriften für den Instandhaltungsprozess. Termingerecht und kompetent kümmern wir uns darum, dass Ihre Geräte stets zuverlässig arbeiten und sich damit deren Verfügbarkeit erhöht.
Bei Geräten für Notfalleinsätzen im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben kann von den Vorgaben zur Sichtkontrolle und Anzeigetst wie folgt abgewichen werden:
Es ist vor der direkten Verwendung nur eine Sichtkontrolle und kein Anzeigetest durchzuführen. Dafür muss nach der Verwendung (Einsätze und Übungen) eine Funktionskontrolle durchgeführt werden.
Alle 4 Wochen sind Sichtkontrolle und Anzeigetest durchzufüren.